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Der Zentralbereich Prävention der MERKUR GROUP steht klar in der Tradition des verantwortungsbewussten Spielens – damit das Spiel mit und um Geld Spaß bleibt.
Alle Punkte sind vereint durch das übergeordnete Ziel: Der Mensch steht für uns stets im Mittelpunkt.
Unsere Maßnahmen sollen dazu dienen, Menschen mit problematischem bzw. pathologischem Spielverhalten Unterstützung anzubieten. Durch Präventionsmaßnahmen können wir der Entwicklung und Verfestigung eines pathologischen Spielverhaltens entgegenwirken.
Wir möchten den Menschen durch unsere Präventionsmaßnahmen einen unterhaltsamen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel ermöglichen.
Wir verbinden wirtschaftlich erfolgreiches Handeln mit einem effizienten Verbraucherschutz: Unser Ziel ist es, eine attraktive und zugleich sozial verantwortbare Dienstleistung sowie die Prävention und Früherkennung umzusetzen.
Wir setzen die gesetzlichen Anforderungen gewissenhaft um, optimieren die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen kontinuierlich und setzen so seit Jahren neue Maßstäbe für die gesamte Branche.
Wir stehen im engen Austausch mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Forschung, ebenso wie mit betroffenen Spielgästen. Dadurch können wir unseren Wissensstand und die Maßnahmen unserer Sozialkonzepte ständig weiterentwickeln. Diese Erkenntnisse lassen wir in unsere Schulungsinhalte sowie die Sozialkonzepte einfließen. So orientieren sich unsere Maßnahmen an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Grundlage für viele unserer Maßnahmen ist der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspiels, kurz Glücksspielstaatsvertrag oder auch GlüStV. Dieser ist sozusagen der Kern der deutschen Glücksspielregulierungen und gilt in seiner aktuellen Fassung seit dem am 1. Juli 2021.
Der Glücksspielstaatsvertrag wurde zwischen allen 16 deutschen Bundesländern geschlossen und findet daher in ganz Deutschland Anwendung. Er legt bundesweit die Voraussetzungen und Pflichten für legale Glücksspielangebote fest, die ein sicheres und transparentes Spiel gewährleisten.
Einblicke in den Glücksspielstaatsvertrag erhalten Sie bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder .