Fremdsperre
Auch andere Personen können eine Sperre für einen Spieler oder eine Spielerin beantragen, wenn ausreichend Anhaltspunkte unter anderem für schwere Glücksspielstörung oder Überschuldung vorliegen. Das kann vom Personal oder von den Spielerschutzbeauftragten der Spielbanken ausgehen – aber auch von Dritten wie Freunden oder der Familie. Vor jeder Fremdsperre bekommen Betroffene die Gelegenheit, innerhalb 14 Tagen Stellung zu nehmen.
Soweit die Annahme fortbesteht, wird die Sperre veranlasst. Der Gast wird nach Eintragung der Sperre im Sperrsystem unverzüglich in Textform zusammen mit der Aufklärung über das Verfahren der Beendigung der Sperre informiert.